Die Realität vieler Muslime in Deutschland sieht zum Ende ihres Lebens sehr häufig so aus, dass sie eine längere Zeit im Krankenhaus behandelt werden müssen oder auch sehr häufig im Krankenhaus versterben. Dabei kommt es oft zu Behandlungen auf der Intensivstation, was sehr belastend für die Patienten aber auch für ihre Familien ist. Des Weiteren sind Muslime vermehrt mit Krankheiten konfrontiert, die auf Basis derzeitiger medizinisch-wissentschaftlicher Meinung als nicht vollständig therapierbar gelten. Oder die Krankheiten führen in absehbarer zum Tod. Diese emotional schwierige Situation für die Muslime bringt darüber hinaus weitere Herausforderungen mit sich, welche sie in ein Dilemma in Bezug auf ihre Religion stürzen. Die Herausforderungen und das Dilemma umfassen Gewissensfragen im Bezug auf den Islam bzw. belegen die Unkenntnis der betreffenden Muslime über die islamische Lösung eines medizinisch-ethischen Problems.
Der Fortschritt der Medizin hat im Laufe der Zeit viele neue ethischen Probleme hervorgebracht, die es zuvor nicht gab. Die moderne Medizin bietet Möglichkeiten, wie etwa maschinelle Beatmung, Organspende und künstliche Befruchtung. Des Weiteren gibt es vielfältige Behandlungsansätze bei terminalen Erkrankungen, die sehr aggressiv sind. In Kontrast dazu steht die palliative Behandlung, die als ganzheitlicher Behandlungsansatz für schwerkranke Patienten gilt. Hierbei geht es um Beratung der Patienten sowie der Familie und zumeist um symptomlindernde Maßnahmen zum Lebensende. Außerdem gibt es im Westen zunehmend den Ansatz der aktiven Sterbehilfe, wobei schwerstkranke Menschen sich den Tod wünschen, aber selbst nicht mehr in der Lage sind, einen Suizid zu begehen. Deshalb sollen Ärzte durch Medikamente den Tod einleiten.
Eine weitere Herausforderung ist die Beendigung einer maschinellen Beatmung bei Patienten mit einem schwerwiegenden Hirnschaden. In Deutschland wird entweder auf eine Patientenverfügung zurückgegriffen oder von einem mutmaßlichen Willen des Patienten ausgegangen. Letztendlich ist der Patientenwille in dieser Fragestellung entscheidend.
Bei diesen heiklen Fragen sind die Muslime zumeist hilflos und wissen nicht, wie sie antworten sollen. Sie haben Angst etwas falsches zu entscheiden und somit eine Sünde zu begehen. Viele holen sich Rat bei ihren Moscheen und dem Imam ein, die ebenfalls keine Expertise in diesen Fragen aufweisen. Somit stehen die muslimischen Patienten und ihre Familien zumeist alleine da und müssen den Ärzten antworten, ob bsw. eine palliative Behandlung angestrebt wird oder eine maschinelle Beatmung beendet werden soll. Zumeist wird ein Prozedere gewählt, das eine aggressive Maximaltherapie vorsieht, um ja nichts falsch zu machen.
Genau deshalb möchte ich im Folgenden näher auf die palliative Therapie eingehen und in diesem Zusammenhang Krankheit und Tod aus islamischer Perspektive darlegen.
Des Weiteren möchte ich Grundzüge bzgl. der Frage, wann ein Abbruch der Behandlung bzw. ein Auslassen der Behandlung zulässig ist, darlegen. In diesem Zusammenhang gehe ich kurz auf die Frage ein, ob und in welcher Konstellation das Abstellen der maschinellen Beatmung zulässig ist.
Ich möchte zunächst einmal auf die das islamische Konzept auf Krankheit eingehen. Hierbei ist ein wichtiges Verständnis, dass sowohl die Krankheit als auch die Heilung nur von Allah swt kommen.
Die Medizin, die Ärzte und die technischen Geräte, die heutzutage zur Verfügung stehen, sind nichts weiter als Mittel für Allah swt, um Heilung zu bringen. Die Medizin ist niemals die Ursache für Heilung, obwohl in der westlichen Welt bei vielen Menschen dies sehr verbreitet ist. Aus spiritueller Sicht ist es für den Muslim sehr wichtig, während seiner Krankheit keinen Groll zu entwickeln und in tiefe Trauer zu verfallen, sondern vielmehr sich in Standhaftigkeit zu üben.
Der Prophet saw. sagte: „Wie wunderbar ist ist der Fall des Gläubigen; für ihn gibt es in allem Gutes, und das gilt nur für einen Gläubigen. Wenn Wohlstand ihm widerfährt, dankt er Allah, und das ist gut für ihn; und wenn ihm ein Unglück widerfährt so erträgt er es geduldig, und das ist besser für ihn.“
Das Ertragen der Krankheit bietet die Möglichkeit, viel Belohnung bzw. das Löschen vieler Sünden zu erhalten. Deshalb muss im Fall einer schweren sowie leichten Krankheit der Muslim immer daran erinnert werden, dass auf ihn große Belohnung wartet, wenn er sich in Standhaftigkeit übt.
Abdullah ibn Masud (RA) sagte: Ich besuchte den Propheten (ﷺ), als er an Fieber litt. Ich sagte: „Du scheinst sehr zu leiden, o Gesandter Allahs.“ Der Prophet (ﷺ) antwortete: „Ja, ich leide so sehr wie zwei Personen.“ Ich fragte: „Ist das so, weil du eine doppelte Belohnung hast?“ Er antwortete, dass dies so sei, und sagte dann: „Kein Muslim wird von einer Verletzung heimgesucht, sei es der Stachel eines Dorns oder etwas anderes (Schmerzhafteres) aber Allah lässt dadurch seine Sünden abfallen, so wie ein Baum seine Blätter abwirft“.
Das Verfluchen oder das Schmähen einer Krankheit ist dabei nicht zulässig, denn die Krankheit kann in letzter Konsequenz viel Gutes für den Gläubigen bringen. So heißt es in einem Hadith:
Jabir (Möge Allah mit ihm zufrieden sein) berichtete: Der Gesandte Allahs (ﷺ) besuchte Umm Sa’ib (oder Umm Musaiyyab) und fragte sie: „Was plagt dich, oh Umm Sa’ib (oder Umm Musaiyyab)? Du zitterst ja.“ Sie antwortete: „Es ist ein Fieber, möge Allah es nicht segnen!“ Er sagte zu ihr: „Schmähre nicht das Fieber, denn es reinigt die Sünden der Söhne Adams in der gleichen Weise wie ein Ofen den Schmutz vom Eisen beseitigt.“
Der Tod ist im Westen tabuisiert und nicht im Alltag der Menschen präsent. Obwohl der Tod zum Leben dazu gehört und unerlässlich erfolgen wird, spielt der Tod in der Lebensrealität vieler Menschen, gerade im Westen keine Rolle. Wenn man beispielsweise hört, dass jemand verstorben ist, so gibt es von vielen Menschen die Reaktion: „Was ist schief gelaufen? Welcher Arzt hat hier Mist gebaut?“ Der Tod scheint bei vielen Menschen etwas abwegiges und außerordentliches zu sein, sodass in dieser Weise damit umgegangen wird.
Dabei sagt Allah im Quran: Jede Seele wird den Tod kosten. Und erst am Tag der Auferstehung wird euch euer Lohn in vollem Maß zukommen. Wer dann dem (Höllen)feuer entrückt und in den (Paradies)garten eingelassen wird, der hat fürwahr einen Erfolg erzielt. Und das diesseitige Leben ist nur trügerischer Genuß. (185:Al Imran)
Aus diesen Worten Allahs erfolgt für den Muslim das Streben nach Seinem Wohlgefallen und nach einem guten Tod. Die Frage, die sich hier stellt, ist die, was denn ein guter Tod sei. Letztendlich stellt der Tod eine Brücke ins Jenseits dar, wobei der letzte Aufenthaltsort darüber entscheidet, ob der Tod gut ist oder nicht. Und dies liegt nur bei Allah swt.
Der Prophet (ﷺ) sagte: „Keiner von euch soll sich den Tod wünschen, weil ihm ein Unglück widerfährt; wenn er sich aber den Tod wünschen muss, soll er sagen: „O Allah! Erhalte mich am Leben, solange das Leben für mich besser ist, und lass mich sterben, wenn der Tod für mich besser ist.‘
Der Muslim wünscht sich entsprechend gewisse Umstände, die in ihm die Hoffnung steigern, dass Allah swt ihm vergeben wird und somit ins Paradies eintreten lassen wird. Zu diesen Umständen gehören Folgende: Der Eintritt des Todes nach einer guten Tat bzw. im Zustand des Gehorsams gegenüber Allah swt. Das Sprechen der Shadah. Keine offenen Schulden. Keine offenen Gebete. Ableisten der Taubah. Im Idealfall das Erfüllen eines der Arten des Shaheeds. Der Muslim möchte also zum Lebensende hin im Zustand einer schweren Krankheit seine spirituelle Beziehung zu Allah swt verbessern und bittet um Vergebung seiner Sünden. Dabei möchte er noch so viel wie möglich gutes Tun, um in der Gunst bei Allah swt aufzusteigen.
Wenn nun ein Muslim mit einer terminalen Erkrankung mit einer deutlich eingeschränkten Lebenserwartung in Deutschland im Krankenhaus liegt, wird er sehr oft überwältigt von den Ärzten mit der Möglichkeit einer palliativen Therapie. Die erste Herausforderung für den Patienten und seiner Familie besteht darin, überhaupt zu verstehen, was die palliative Therapie ist und, ob diese Art der Therapie überhaupt erlaubt ist im Islam.
Deshalb gehe ich zunächst einmal darauf ein, worum es sich bei der palliativen Therapie handelt.
Die palliative Medizin ist eine Spezialisierung in der Medizin für Menschen, die mit einer schweren Krankheit leben. Das Ziel besteht darin, nicht primär die Krankheit des Patienten mit einer aggressiven Therapie mit vielen Nebenwirkungen zu behandeln, sondern vielmehr dem Patienten psychologische Unterstützung zu bieten und seine Beschwerden zu behandeln, damit seine Lebensqualität gesteigert wird. Hierbei stehen die Bedürfnisse des Patienten im Mittelpunkt und nicht die Diagnose. Die palliative Therapie kann in jedem Alter und zu jedem Zeitpunkt einer schweren Krankheit und sogar zusammen mit einer kurativen Behandlung durchgeführt werden.
Im Rahmen einer palliativen Therapie müssen verschiedene Bereiche abgedeckt werden. Neben der Beherrschung von Schmerzen müssen spirituelle Probleme, soziale Probleme und psychologische Probleme des Patienten adressiert werden. Hierfür wird ein interdisziplinäres Team benötigt, bestehend aus unterschiedlichen Berufsgruppen. Ärzte, spezialisierte Pflegekräfte, Sozialarbeiter und Seelsorger sind unerlässlich für die Gewährleistung einer palliativen Versorgung.
Nun kommen wir zurück zu dem Muslim mit einer terminalen Erkrankung, beispielsweise einem metastasierten Bronchial-Karzinom. Er wird nun vor die Wahl gestellt, eine letzte weitere aggressive Chemotherapie zu machen, oder eine palliative Therapie zu wählen, wobei die Ärzte die Chancen für eine Heilung bzw. eine Verbesserung der Situation durch eine Chemotherapie für gering erachten. In dieser Situation wählen viele Muslime die aggressive Chemotherapie, weil sie der Meinung sind, man müsse aus islamischer Sicht alles Mögliche unternehmen. Des Weiteren taucht die Frage auf, ob man bei einem Herzkreislaufstillstand mittels einer Herzdruckmassage wiederbeleben soll und eine maschinelle Beatmung auf der Intensivstation gewünscht sei. Auch hier entscheiden sich viele Muslime dafür, weil glauben, dass der Islam ihnen dies vorschreibt.
Deshalb möchte ich im Folgenden darauf eingehen, ob man als Patient islamrechtlich die Erlaubnis hat, eine Behandlung abzulehnen bzw. in welchen Umständen es gestattet ist, eine Behandlung abzulehnen. Des Weiteren wird damit verknüpft auch erörtert, wann eine medizinische Behandlung verpflichtend ist.
Generell ist es im Islam nicht verpflichtend, dass sich ein Muslim medizinisch behandeln lassen muss. Dafür gibt es Ahadith, die als Beweise herangezogen werden.
So berichtet Muslim von ʿImrān ibn Ḥuṣain, dass der Prophet (s) sprach: :Siebzigtausend aus meiner Umma werden das Para dies betreten, ohne Rechenschaft abzulegen. Sie frag ten: „Welche sind diese, o Gesandter Allahs?“ Er ant wortete: „Es sind diejenigen, die keine Heilung durch ruqya suchen, keinem Aberglauben frönen, ihre Haut nicht zur Heilung ansengen (kaiy) und auf ihren Herrn vertrauen.
Auch berichtet al-Buḫārī von ibn ʿAbbās, der sagte: Diese dunkelhäutige Frau. Sie kam zum Propheten (s) und sprach: „Ich leide an epileptischen Anfällen und entblöße mich dabei, so richte an Allah ein Bittge bet für mich.“ Der Prophet sagte: „Wenn du möchtest, übe dich in Geduld und das Paradies gehört dir! Und wenn du möchtest, bitte ich Allah, dass er dich heilen möge.“ Darauf sagte sie: „So werde ich geduldig sein!“ Und sie sprach weiter: „Ich entblöße mich aber, so bitte Allah, dass das nicht geschieht!“ Daraufhin sprach er ein Bittgebet für sie.
Diese beiden Ahadith deuten darauf hin, dass es erlaubt ist, eine medizinische Behandlung abzulehnen. Gleichzeitig dazu aber spornte der Gesandte (s) dazu an, eine Behandlung durch ruqya in Anspruch zu nehmen.
Zudem sagte der Gesandte Allahs (s): In Dreien liegt die Heilung: Im Aderlass, in einem Honigtrunk und im kaiy (Erhitzen mit Feuer). Den kaiy untersage ich jedoch meiner Umma.
Im zweiten Hadith überließ es der Gesandte (s) der dunkelhäutigen Frau, sich zwischen der Erduldung ihrer Epilepsie, womit ihr das Paradies versprochen ist, und einem vom Propheten gesprochenen Bittgebet an Allah für ihre Heilung, zu entscheiden. Nach Untersuchung aller Quelltexte und ihrer Deutung nach islamrechtlichen Kriterien kommt man zum Schluss, dass eine medizinische Behandlung wünschenswert ist, aber nicht verpflichtend.
Allerdings müssen auch Fälle herangezogen werden, in denen der Patient keine Zustimmung oder Ablehnung gegenüber einer Therapiemaßnahme äußern kann und der Patient ohne Therapie versterben würde. Außerdem würde hypothetisch eine Therapie zur Verfügung stehen, welche das Leben des Patienten retten würde. In diesem Fall sind die Ärzte dazu verpflichtet, die Therapie durchzuführen.
Ein Beispiel, das die Gelehrten hierzu aufführen, lautet: Ein Mann verschluckt sich, sodass seine Atemwege blockiert werden. Durch Verabreichen einer Flüssigkeit werden die Atemwege befreit. Ein anderes Beispiel ist das Erbrechen nach dem versehentlichen Essen einer giftigen Substanz. Auch die intravenöse Flüssigkeitsgabe nach einer Dehydration wird als Beispiel angeführt.
Deshalb kann man nicht generell davon ausgehen, dass jegliche medizinische Behandlung wünschenswert sei, aber nicht verpflichtend. Dies wäre eine Reduktion der generellen Erlaubnis des Verzichts auf eine medizinische Behandlung auf alle möglichen Fälle.
Im Allgemeinen leitet sich die Beurteilung dessen von folgenden Prinzipien, die aus der Sharia stammen, ab:
1. Leben retten
2. Linderung von Leid
3. keine standardmäßige Verpflichtung einer Behandlung
4. Auf definierten offensichtlichen Merkmalen aufbauen, um Konsistenz zu erreichen
5. Aufbauen auf der hohen Wahrscheinlichkeit oder anderen Wahrscheinlichkeiten unter Rücksicht auf die Ziele der Scharia
6. Keinen Schaden anrichten und Nutzen und Schaden abwägen
7. Keine Erzwingung von Behandlungen im Allgemeinen
8. Berücksichtigung von Prioritäten.
Die Gelehrten formulierten in diesem Zusammenhang, dass eine medizinische Behandlung verpflichtend wird, wenn das Leben bedroht sei oder der Körper einen großen funktionellen Schaden nehmen könnte und eine Therapie zur Verfügung steht, die mit einer Wahrscheinlichkeit von über 50 % mit Allahs Willen eine Heilung hervorruft. Generell ist eine Therapie islamrechtlich verboten, wenn die Therapie mit über 50 % Wahrscheinlichkeit dem Körper einen schweren funktionellen Schaden zufügen würde oder den Tod verursachen würde. Überwiegt der Schaden einer Therapie als der Nutzen einer Therapie, dann ist eine Therapie in diesem Fall auch nicht verpflichtend.
Diese Einschätzung lässt durch die folgenden Rechtsprinzipien der Shariah bzgl. des Schadens begründe:
Schaden sollte im Rahmen des Möglichen beseitigt werden
2. Ein Schaden sollte nicht durch einen anderen Schaden oder durch den
gleichen [Grad des] Schadens beseitigt werden
3. Ein größerer Schaden soll durch einen geringeren Schaden beseitigt werden
4. Die Schädigung eines Einzelnen wird bei der Beseitigung eines öffentlichen Schadens toleriert
5. Das Vermeiden von [Schaden] hat Vorrang vor dem Herbeiführen von
Nutzen
Das oben gesagte lässt sich im folgenden Algorhythmus besser veranschulichen:

Der Algorhythmus wird praktisch anhand von 2 Beispielen erläutert.
Das erste Beispiel ist ein Myokardinfarkt. Der Patient hat Brustschmerzen und mittels EKG werden ST-Hebungen festgestellt. Damit wird ein Myokardinfarkt diagnostiziert und es besteht eine akute Gefahr für das Leben. Des Weiteren besteht eine Therapiemöglichkeit mittels einer Koronarangiographie mit Stentimplantation, die eine Erfolgsrate über 50 % aufweist. In diesem Fall ist es verpflichtend für den Muslim, die Therapie durchzuführen, da das Leben akut bedroht ist und eine Therapie zur Verfügung steht, die mit einer Wahrscheinlichkeit von über 50 % Erfolg verspricht, wobei es keinen wesentlichen Schaden gibt. So überwiegt der Nutzen eindeutig.
Das zweite Beispiel handelt von einem Patienten mit einem metastasierten Bronchial-Karzinom. Die Ärzte bieten eine Chemotherapie an, welche mit einer Wahrscheinlichkeit von unter 50 Prozent das Leben bis zu einem Jahr retten könnte. In diesem Fall wäre eine Chemotherapie nicht verpflichtend, da die Wahrscheinlichkeit eines Erfolgs bei unter 50 % liegt, obwohl das Leben akut bedroht ist. In diesem Beispiel kommt eine weitere Komponente ins Spiel, nämlich der Schaden einer Therapie. Eine aggressive Chemotherapie hat leider nicht nur die gewünschte therapeutische Wirkung, sondern wirkt auch gegen die körpereigenen Zellen. So müssen immer wieder mal aufgrund der starken Nebenwirkungen die Chemotherapien abgebrochen bzw. beendet werden.
In Anbetracht dessen wäre es für den Muslim erlaubt, auf die Chemotherapie zu verzichten und eine palliative Behandlung in Anspruch zu nehmen. Damit würden ihm die Schmerzen soweit möglich genommen werden und ihm wäre es möglich, seine Beziehung zu Allah swt zu verbessern. Sprich seinen spirituellen Zustand deutlichst zu verbessern, damit in sha Allah der Tod ein guter Tod wird.
Jetzt komme ich auf die Thematik der Herzdruckmassage bzw. der Wiederbelebung zu sprechen und die islamische Perspektive, ob es für einen Muslim erlaubt ist, vorweg auf eine Wiederbelebung zu verzichten. Wenn es zu einem Herzkreislaufstillstand kommt, dann hat man die Möglichkeit, eine Wiederbelebung mittels einer Herzdruckmassage durchzuführen. Der Erfolg einer Herzdruckmassage hängt von einigen Faktoren ab. 1. Der generelle Gesundheitszustand des Patienten. 2. Das Alter des Patienten. 3. Zeitpunkt der Reanimation nach Eintritt des Herzkreislaufstillstandes. 4. Laien-oder Fachpersonal führen die Reanimation durch.
Die Erfolgsrate einer Herzdruckmassage beträgt ca. 12 %. Diese Zahl kommt auch zustande, da über 70 % der Herzdruckmassagen in der Häuslichkeit stattfinden und von Laien durchgeführt werden. Man geht davon aus, dass eine Reanimation von Fachpersonal im Krankenhaus deutlich effektiver ist. In Anbetracht der Tatsache, dass ein Herzkreislaufstillstand ohne Therapie zu großer Sicherheit unmittelbar zum Tod führen würde, ist es eine islamrechtlich konforme Meinung, dass die Mediziner verpflichtet sind, eine Herzdruckmassage mit weiterführenden Maßnahmen durchzuführen. Eine Herzdruckmassage ist aus islamischer Sicht seitens der Mediziner zu unterlassen, wenn aus medizinischer Sicht eine Herzdruckmassage mehr oder weniger als zwecklos gilt. Die Zwecklosigkeit ergibt sich aus dem Gesundheitszustand des Patienten. Ein Krebspatient mit Metastasen oder ein alter chronisch kranker Patient mit einer bekannten koronaren Herzkrankheit sind Patienten, bei denen Ärzte auf eine Herzdruckmassage verzichten würden.
Die Praxis in Deutschland, jeden Patienten die Frage zu stellen, ob er im Fall der Fälle auf eine Herzdruckmassage verzichten möchte, ist aus islamischer Sicht nicht zulässig, da der Patient nicht die Befugnis hat, darauf zu verzichten. Es müssen Ärzte entsprechend dem Gesundheitszustand des Patienten und der Umstände des Herzstillstandes entscheiden, ob eine Herzdruckmassage durchzuführen ist oder nicht.
Als letztes kommen wir auf die Beendigung und Unterlassen der maschinellen Beatmung zu sprechen. Wenn das Leben des Patienten akut bedroht ist und die maschinelle Beatmung mit einer Wahrscheinlichkeit von mindestens 50 % das Leben des Patienten retten würde, dann ist der Beginn bzw. das Fortsetzen der maschinellen Beatmung islamrechtlich verpflichtend. Sind die Erfolgsaussichten geringer als 50 %, dann ist die Beendigung bzw. das Unterlassen der maschinellen Beatmung islamrechtlich zulässig.
Heutzutage ist es möglich, Patienten sehr lange künstlich zu beatmen. Bei Patienten, die einen irreversiblen Hirnschaden haben oder hirntot sind, gibt es im Westen kontroverse Debatten, ob man die Beatmung beenden soll. Viele sprechen von einem Leben, das nicht lebenswert ist. Des Weiteren gibt es nach derzeitiger Fachmeinung keine Hoffnung auf Besserung und Genesung. Genau diese hochkomplexe Situation bringt Muslime in die Bredouille, eine islamkonforme Entscheidung zu treffen. Die Gelehrten sehen diese Situation so, dass erst einmal der Patient, der eine kontinuierliche maschinelle Beatmung benötigt, kein Mukallaf mehr ist. Der Patient ist im Zustand der kontinuierlichen Bewusstlosigkeit, er ist nicht in der Lage seine islamischen Pflichten zu erfüllen. Des Weiteren ist er nicht in der Lage, jegliche Handlungen oder Bewegungen auszuführen. Das Leben gleicht nicht einem Leben, sondern ein Zustand zwischen Leben und Tod.
In Anbetracht dessen halten es einige Gelehrten für zulässig, die maschinelle Beatmung zu beenden, wenn sich der Patient in einem persistierend vegetativen Zustand befindet, ohne Hoffnung auf Besserung. Dies müssen Ärzte bestätigen. Dann ist es zulässig, also erlaubt, die maschinelle Beatmung zu beenden. Zum einen sei die maschinelle Beatmung zwecklos und zum anderen würde der Schaden durch Komplikationen durch die maschinelle Beatmung den Nutzen übertreffen.
Ich fasse diesen diffizilen Fragenkomplex zusammen, um es fassbar zu machen. Eine medizinische Behandlung ist verpflichtend, wenn das Leben akut bedroht ist und die Therapiemaßnahme mit mindestens 50 % Wahrscheinlichkeit das Leben des Patienten retten könnte. Der Verzicht einer Herzdruckmassage kann nur von Ärzten entschieden werden. Man kann darauf verzichten, wenn aus medizinischer Sicht mit überwiegender Annahme die Behandlung zwecklos wäre. Die Beendigung einer maschinellen Beatmung ist erlaubt, wenn der Patient hirntot ist oder er sich in einem persistierend vegetativen Zustand befindet.
Zum Ende ist es für uns Muslime bei den heiklen Fragen wichtig, dass wir diese mit dem Islam beantworten und somit stets nach seinem Wohlgefallen streben. Am Ende des Lebens benötigt der Kranke und die Familie viel Unterstützung und Seelsorge. Praktische Hilfe im Rahmen der Pflege und Schmerzlinderung, aber auch spirituelle Unterstützung werden benötigt, um die schwere Prüfung für alle Beteiligten zu erleichtern. Leider bietet die sterile Atmosphäre im Krankenhaus mit den wenig empathischen Heilberuflern keine zufriedenstellende Angebote für jegliche Patienten, aber vor allem für Muslime, adäquat zu kompensieren und seelische Unterstützung zu erhalten. Idealerweise wird es in Zukunft muslimische Seelsorger geben, die den Familien in tragischen Situationen spirituellen Halt geben sowie islamrechtliche Unterstützung bieten, um schwerwiegende Entscheidungen im Bezug auf die Behandlung zu treffen.
Am Ende meines Textes möchte ich noch auf den Umgang mit dem Tod eingehen. Wenn der Patient oder Angehörige stirbt, ist es für den Arzt sowie die Angehörigen unerlässlich, gemäß dem Islam zu kondolieren und gemäß dem Islam zu trauern.
Der Arzt ist angehalten, Trost zu spenden, aber daran zu erinnern, dass wir alle zu Allah gehören und der Tod unerlässlich ist. Des Weiteren soll für den toten Muslim gebetet werden, dass Allah ihm vergibt. Für den Angehörigen gilt dies ebenfalls, nur liegt bei ihm die Priorität darin, Sabr zu bewahren. Es ist schwer alle Komponenten der Kondolenz sowie des Trauerns zu beschreiben. Vielmehr beende ich mit den Worten des Propheten saw, als er einen Brief an seinen Gefährten Muaz bin Jabal schrieb, als sein Sohn verstarb. Denn seine Worte drücken die Thematik des Trostspendens treffend aus und füllen diese mit Leben.
Der Prophet saw schrieb:
Im Namen Allahs, des Allerbarmers, des Barmherzigen.
Von Muhammad, dem Gesandten Allahs, an Mu’az bin Jabal.
Friede sei mit dir!
Zuallererst preise ich Allah, neben dem es keinen Gott gibt. Dann bete ich, daß Allah euch einen großen Lohn für diesen Verlust zuteil werden läßt und euch Geduld und Standhaftigkeit gewährt und euch und uns den Mut gibt, Ihm für Seine Wohltaten dankbar zu sein. Tatsache ist, dass unser Leben und die uns nahestehenden Menschen heilige Geschenke von Allah sind, der sie uns nur vorübergehend anvertraut hat. Er ließ uns von den Gaben so lange profitieren, wie Er es wollte, und nahm sie zurück, wann immer Er es wollte. Und als Gegenleistung für diesen (scheinbaren Verlust) wird Er euch mit höheren Belohnungen Seiner besonderen Gunst, Barmherzigkeit und Rechtleitung segnen, vorausgesetzt, ihr zeigt Standhaftigkeit um Seinetwillen und um der Vorteile des Jenseits willen. Deshalb rate ich euch, Geduld zu haben.
Laßt nicht zu, daß euer Jammern eure Belohnungen im Jenseits zunichte macht und euch in Reue stürzt. Seid gewiss, dass kein noch so großes Wehklagen einen Toten zurückgebracht hat, noch kann es helfen, Kummer und Sorgen zu beseitigen. Allahs Wille geschieht immer, ja er ist bereits geschehen!